Schwangerschaft

gesetzliche Mutterschaftsvorsorge

 Damit Ihre Schwangerschaft gut verläuft, gibt es gesetzliche Mutterschaftsrichtlinien, die wir selbstverständlich einhalten. Hier ein grober Ablauf anstehender Vorsorgetermine:
www.g-ba.de/richtlinien/19´

Chromosomenstörungen frühzeitig erkennen
Mit einer Blutabnahme führen wir einen nicht-invasiven Pränataltest (NIPT)-Test durch. Mit dem Test wird die kindliche DNA auf Chromosomenstörungen wie Trisomien 21, 18 und 13 sowie auf die Monosomie X untersucht. Der Test wird bei uns zwischen der 10. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt.


Gefährliche Erreger frühzeitig erkennen
Verschiedene Erreger stellen eine Gefahr für Ihr Kind dar. Haben Sie entsprechende Antikörper gegen die Erreger im Blut, ist die Gefahr für Ihr Kind gering.

Vor oder während der Schwangerschaft prüfen wir mit einem Antikörpertest (Blutuntersuchung), welche Antikörper Sie besitzen, sodass wir frühzeitig reagieren und Maßnahmen einleiten können. Zum Beispiel:

  • Impfung gegen Röteln und Windpocken.

  • Kontrolle Toxoplasmose, Ringelröteln oder das Zytomegalievirus (Keine Impfung möglich)


Weiterführende Ultraschalluntersuchungen

 Die Mutterschaftsrichtlinien schreiben einige Ultraschalluntersuchungen vor. In unserer Praxis bieten wir darüber hinaus zusätzliche Untersuchungen an:

  • Spezielle Untersuchung mit Ultraschall, die mögliche Wachstums- und Entwicklungsstörungen Ihres Kindes erkennt.

  • 3D-Ultraschall-Bild des Gesichts Ihres Kindes, womit mögliche Fehlbildungen (z. B. Lippen-Kiefer Gaumenspalte) erkennbar sind.

  • Eine farbdopplersonographische Untersuchung, die  eine Beurteilung des Blutflusses in den kindlichen und mütterlichen Gefäße ermöglicht.