Akupunktur
Akupunktur in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Akupunktur ist eine traditionelle Heilmethode, bei der sehr feine Nadeln an bestimmten Punkten des Körpers – den sogenannten Meridianen – gesetzt werden. Diese Punkte stehen in Verbindung mit verschiedenen Organen und Körperfunktionen.
Die Behandlung wirkt regulierend auf den Energiefluss, kann Beschwerden lindern, das Wohlbefinden steigern und Heilungsprozesse unterstützen. Akupunktur ist eine nebenwirkungsarme Therapieform mit guter Verträglichkeit.
Geburtsvorbereitende Akupunktur ("Mannheimer Schema")
Die geburtsvorbereitende Akupunktur nach dem Mannheimer Schema unterstützt den Körper sanft bei der Vorbereitung auf die Geburt. Sie kann die Gesamtdauer der Geburt verkürzen und während der Geburt den Bedarf an Schmerzmitteln verringern. Darüber hinaus kann die Akupunktur während der Schwangerschaft helfen, Entspannung zu fördern, das allgemeine Wohlbefinden zu steigern und typische Beschwerden wie z.B. Sodbrennen, Schlafstörungen oder Wassereinlagerungen zu mildern. Mitunter werden auch vermehrte Kindsbewegungen wahrgenommen.
Ablauf:
- - Beginn ab der 36. Schwangerschaftswoche möglich
- - Wöchentliche Sitzungen à ca. 20 Minuten
- - Mit der CTG (Herzton- und Wehenkontrolle) kombinierbar
Weitere Einsatzbereiche in der Schwangerschaft
Akupunktur kann auch bei typischen Schwangerschaftsbeschwerden wirksam eingesetzt werden, zum Beispiel bei:
- - Sodbrennen
- - Verstopfung
- - Kopfschmerzen
- - Rückenschmerzen
- - Wassereinlagerungen
- - Schwangerschaftsübelkeit
- - Symphysenschmerzen
- - Karpaltunnelsyndrom
Wichtig: Akupunktur löst keine Wehen aus – sie wirkt regulierend und ausgleichend.
Akupunktur im Wochenbett
Auch im Wochenbett kann Akupunktur eine wertvolle Unterstützung sein, zum Beispiel bei:
- - Beschwerden im Wochenbett
- - Der Unterstützung der Laktation
- - Milchstau oder Mastitis
- - Der allgemeinen Stärkung
- - Der Rückbildung
Kostenhinweis
Die geburtsvorbereitende Akupunktur wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob eine Kostenbeteiligung oder ein Zuschuss möglich ist.